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Alltagsbegleitung ist eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Doch um diese Dienstleistung anzubieten, müssen bestimmte Qualifikationen und Anforderungen erfüllt werden, die sicherstellen, dass die Begleitung den Bedürfnissen und Herausforderungen im Alltag gerecht wird. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Einzelpersonen und Anbieter erfüllen müssen – basierend auf den Regelungen des Kommunalen Sozialverbands Sachsen (KSV).

Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin

Einzelpersonen können über die Pflegekassen als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden. Diese Möglichkeit ist ideal für Menschen, die in ihrer Nachbarschaft Unterstützung anbieten möchten, ohne ein größeres Unternehmen zu gründen. Allerdings gibt es klare Einschränkungen:

  • Eine Anerkennung über den KSV Sachsen ist für Einzelpersonen nicht möglich.
  • Für verlässliche Angebote muss mindestens eine weitere Person vorhanden sein, um eine Vertretung sicherzustellen.

Anforderungen für Anbieter von Alltagsbegleitung

Wer ein Angebot zur Alltagsbegleitung schaffen möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Fachkräfte und Helfende: Angebote nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung müssen aus mindestens einer Fachkraft und einem Helfenden bestehen.
  • Qualifikation der Helfenden: Helfende müssen mindestens eine Basisschulung von 40 Stunden absolvieren, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Alternativ kann auch ein Nachweis über eine vergleichbare Qualifikation vorgelegt werden.

Beispiele für vergleichbare Qualifikationen:

    • Helfende, die eine Ausbildung als zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI abgeschlossen haben, benötigen keine Basisschulung. Diese Ausbildung umfasst bereits 160 Stunden Schulung und ist somit ausreichend.

Warum ist eine Qualifizierung notwendig?

Die Qualifizierung bereitet Helfende auf die besonderen Anforderungen der Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen vor. Sie sensibilisiert für die Lebenslage der Betroffenen und schult im Umgang mit:

  • emotionalen und physischen Herausforderungen,
  • Kommunikationsbarrieren,
  • sowie der Förderung von Teilhabe und Lebensqualität.

Die Schulung gewährleistet, dass Helfende nicht nur praktische Unterstützung leisten, sondern auch einfühlsam und professionell auf die individuellen Bedürfnisse eingehen können.

 

Wie wird eine Qualifizierung nachgewiesen?

Die Basisschulung oder eine vergleichbare Qualifikation muss dokumentiert und nachweisbar sein, um eine Anerkennung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen oder die Pflegekassen zu erhalten.

Typische Inhalte der Schulung:

  • Grundlagen der Kommunikation und Betreuung,
  • rechtliche Rahmenbedingungen,
  • Umgang mit Demenz und anderen Einschränkungen,
  • praktische Ansätze zur Unterstützung im Alltag.

Fazit

Alltagsbegleitung erfordert mehr als nur den Willen, anderen zu helfen. Die vorgeschriebenen Qualifikationen stellen sicher, dass die Unterstützungsangebote qualitativ hochwertig und den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen angepasst sind.

Wenn Sie in Sachsen ein Angebot zur Unterstützung im Alltag schaffen möchten, sollten Sie sich frühzeitig über die notwendigen Schulungen und Voraussetzungen informieren. So können Sie einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen leisten – professionell und verantwortungsvoll.

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